GuschiOnline
 
 
News Berichtet

 
"Zeltweg Präsent", Mitteilungen der Stadtgemeinde, berichtet zu Gebührenerhöhungen im März 2001:
Gebührenerhöhung
Einstimmigkeit unter den Gemeinderatsfraktionen

In der Frage der Anpassung der Gebührenhaushalte hat Bürgermeister Kurt Leitner in der Dezember-Sitzung des Gemeinderates darauf hingewiesen, dass sich die Vorgabe der österreichischen Bundesregierung zur Erreichung eines "Nulldefizits" des Gesamtstaates, durch den Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auch direkt auf die Gebarung der Gemeinden auswirkt.

Dazu hat das Amt der Steiermärkischen Landesregierung die Gemeinden per Erlass aufgefordert, auf die Festsetzung von kostendeckenden Gebühren im Sinne der Bestimmungen des §71 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 besonderes Augenmerk zu legen. Schließlich wird die Höhe der Zuteilung von Bedarfszuweisungsmittel, welche für die Stadtgemeinde zeltweg zur teilweisen Finanzierung außerordentlicher Bauvorhaben auch im Jahr 2001 erforderlich sein werden, davon abhängig gemacht.

Gebühren neu
Der Gemeinderat beschloss daher in seiner Sitzung am 14.12.2000 mit den Stimmen aller im Gemeinderat vertretenen Parteien, nachstehende Gebühren mit Wirksamkeit vom 1.1.2001 wie folgt festzusetzen:
 
Kanalbenützungsgebühr
ATS 15,50 /m3 festgestellten Wasserverbrauches
Wasserverbrauchsgebühren
ATS 7,90 /m3 verbrauchter Wassermenge (für die Zeit, in der zwar der Anschluss an die öffentliche Wasserleitung hergestellt ist, aber noch keine Einrichtungen zur Messung des Wasserverbrauches (Wasserzähler) installiert sind, z. B. während der Bauzeit eines Objektes, wird eine Pauschalgebühr von ATS 25,- je angefangenem Monat verrechnet.)
Müllabfuhrgebühren
Grundgebühr pro anschlusspflichtiger Liegenschaft und Haushalt bei 19 Entleerungen jährlich 932,- ATS/Jahr, exkl. USt
Grundgebühr pro anschlusspflichtiger Liegenschaft und Haushalt, bei einem oder mehr als zwei Haushalten und 26. Entleerungen jährlich 1276,- ATS/Jahr, exkl. USt
Grundgebühr pro anschlusspflichtiger Liegenschaft und bei zwei Haushalten und 26 Entleerungen jährlich 1570,- ATS/Jahr, exkl. USt
Gebühr nach beigestelltem Behältervolumen
Restmüllgefäß 120 l, 19 Entleerungen jährlich 912,- ATS/Jahr, exkl. USt
Restmüllgefäß 120 l, 26 Entleerungen jährlich 1247,- ATS/Jahr, exkl. USt
Restmüllgefäß 240 l, 26 Entleerungen jährlich 2495,- ATS/Jahr, exkl. USt
Restmüllgefäß 770 l, 26 Entleerungen jährlich 8007,- ATS/Jahr, exkl. USt
Restmüllgefäß 1100 l, 26 Entleerungen jährlich 11440,- ATS/Jahr, exkl. USt
Die Normgröße für einen Haushalt ist ein 120 l Restmüllgefäß bei 26 Entleerungen pro Jahr. Jede Abweichung nach oben wird entsprechend dem obersten Gebot der Müllvermeidung und aufgrund der durch die Abweichung notwendig werdenden zusätzlichen Leistungen mit einer erhöhten Gebühr wie folgt belegt:
Zusätzliches Restmüllgefäß 120 l, 19 Entleerungen jährlich 1340,- ATS/Jahr, exkl. USt
Zusätzliches Restmüllgefäß 120 l, 26 Entleerungen jährlich 1834,- ATS/Jahr, exkl. USt
Zusätzliches Restmüllgefäß 120 l, 26 Entleerungen jährlich 3667,- ATS/Jahr, exkl. USt
Zusätzliches Restmüllgefäß 120 l, 26 Entleerungen jährlich 11762,- ATS/Jahr, exkl. USt
Zusätzliches Restmüllgefäß 120 l, 26 Entleerungen jährlich 16802,- ATS/Jahr, exkl. USt
Die Gebühr für einen 60 l Restmüllsack beträgt (darin ist die Abholung und Verbringung zur Abfallbehandlungsanlage bereits enthalten) 91,-  ATS/Jahr, exkl. USt

 

[Weiterer Bericht zur Mülltrennung
Die im Artikel zum Ausdruck gebrachte Meinung muß sich nicht mit der Meinung des WebMasters von GuschiOnline decken!

Schreiben Sie einen Kommentar zu diesem Beitrag",$REQUEST_URI); printf("
Folgende Kommentare gibt es bereits:
"); $db = mysql_connect("localhost", "gus-adm", "f3jhtc"); mysql_select_db("gusdaten",$db); $result = mysql_query("SELECT * FROM kommentar WHERE datei = \"$REQUEST_URI\"",$db); while ($myrow = mysql_fetch_row($result)) { $datum2 = strtr($myrow[1]," ","_"); printf("
   > %s",$myrow[0],$datum2,$myrow[4]); } ?>

[Mail an GuschiOnline

[Zurück zu weiteren Berichten]