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Gebührenerhöhung
Einstimmigkeit unter den Gemeinderatsfraktionen
In der Frage der Anpassung der Gebührenhaushalte
hat Bürgermeister Kurt Leitner in der Dezember-Sitzung des Gemeinderates
darauf hingewiesen, dass sich die Vorgabe der österreichischen Bundesregierung
zur Erreichung eines "Nulldefizits" des Gesamtstaates, durch den Stabilitätspakt
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auch direkt auf die Gebarung
der Gemeinden auswirkt.
Dazu hat das Amt der Steiermärkischen
Landesregierung die Gemeinden per Erlass aufgefordert, auf die Festsetzung
von kostendeckenden Gebühren im Sinne der Bestimmungen des §71
Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 besonderes Augenmerk
zu legen. Schließlich wird die Höhe der Zuteilung von Bedarfszuweisungsmittel,
welche für die Stadtgemeinde zeltweg zur teilweisen Finanzierung außerordentlicher
Bauvorhaben auch im Jahr 2001 erforderlich sein werden, davon abhängig
gemacht.
Gebühren neu
Der Gemeinderat beschloss daher in seiner
Sitzung am 14.12.2000 mit den Stimmen aller im Gemeinderat vertretenen
Parteien, nachstehende Gebühren mit Wirksamkeit vom 1.1.2001 wie folgt
festzusetzen:
Kanalbenützungsgebühr |
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ATS 15,50 /m3 festgestellten
Wasserverbrauches |
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Wasserverbrauchsgebühren |
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ATS 7,90 /m3 verbrauchter
Wassermenge (für die Zeit, in der zwar der Anschluss an die öffentliche
Wasserleitung hergestellt ist, aber noch keine Einrichtungen zur Messung
des Wasserverbrauches (Wasserzähler) installiert sind, z. B. während
der Bauzeit eines Objektes, wird eine Pauschalgebühr von ATS 25,-
je angefangenem Monat verrechnet.) |
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Müllabfuhrgebühren |
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Grundgebühr pro anschlusspflichtiger
Liegenschaft und Haushalt bei 19 Entleerungen jährlich |
932,- ATS/Jahr, exkl.
USt |
Grundgebühr pro anschlusspflichtiger
Liegenschaft und Haushalt, bei einem oder mehr als zwei Haushalten und
26. Entleerungen jährlich |
1276,- ATS/Jahr, exkl. USt |
Grundgebühr pro anschlusspflichtiger
Liegenschaft und bei zwei Haushalten und 26 Entleerungen jährlich |
1570,- ATS/Jahr, exkl. USt |
Gebühr nach beigestelltem
Behältervolumen |
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Restmüllgefäß 120 l, 19
Entleerungen jährlich |
912,- ATS/Jahr, exkl. USt |
Restmüllgefäß 120 l, 26
Entleerungen jährlich |
1247,- ATS/Jahr, exkl. USt |
Restmüllgefäß 240 l, 26
Entleerungen jährlich |
2495,- ATS/Jahr, exkl. USt |
Restmüllgefäß 770 l, 26
Entleerungen jährlich |
8007,- ATS/Jahr, exkl. USt |
Restmüllgefäß 1100 l,
26 Entleerungen jährlich |
11440,- ATS/Jahr, exkl. USt |
Die Normgröße für
einen Haushalt ist ein 120 l Restmüllgefäß bei 26 Entleerungen
pro Jahr. Jede Abweichung nach oben wird entsprechend dem obersten Gebot
der Müllvermeidung und aufgrund der durch die Abweichung notwendig
werdenden zusätzlichen Leistungen mit einer erhöhten Gebühr
wie folgt belegt: |
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Zusätzliches Restmüllgefäß
120 l, 19 Entleerungen jährlich |
1340,- ATS/Jahr, exkl. USt |
Zusätzliches Restmüllgefäß
120 l, 26 Entleerungen jährlich |
1834,- ATS/Jahr, exkl. USt |
Zusätzliches Restmüllgefäß
120 l, 26 Entleerungen jährlich |
3667,- ATS/Jahr, exkl. USt |
Zusätzliches Restmüllgefäß
120 l, 26 Entleerungen jährlich |
11762,- ATS/Jahr, exkl. USt |
Zusätzliches Restmüllgefäß
120 l, 26 Entleerungen jährlich |
16802,- ATS/Jahr, exkl. USt |
Die Gebühr für einen
60 l Restmüllsack beträgt (darin ist die Abholung und Verbringung
zur Abfallbehandlungsanlage bereits enthalten) |
91,- ATS/Jahr, exkl. USt |
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